Mit Mitteilung vom 11. Juni 2012, welche auf jene vom 26. März 2012 Bezug nimmt, erinnerte die IV-Stelle A.________ daran, dass eine umfassende medizinische Untersuchung (polydisziplinäre medizinische Begutachtung in den Fachbereichen Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Allgemeine Innere Medizin) notwendig sei und teilte ihm die Namen der vier Gutachter der Abklärungsstelle E.________, sowie die Untersuchungsdaten mit. Mit Schreiben vom 18. Juni 2012 erhob A.________ Einwände.