Es bleibt jedoch unklar, ob diese Arbeitsunfähigkeit auf das depressive Krankheitsbild oder aber auf die Folgen des Suchtmittelkonsums zurückzuführen ist. Zudem fällt auf, dass dem Beschwerdeführer von der Klinik Marsens im Zeitpunkt der Berichterstattung am 11. Februar 2011 zwar eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent bescheinigt wird, gleichzeitig aber eine Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit im Rahmen von 20 bis 40 Prozent ab Dezember 2010 – damals befand sich der Beschwerdeführer noch in der Klinik Marsens – als zumutbar erachtet wird.