Dass die Klinik Marsens empfielt, die depressive Symptomatik auch nach dem Klinikaustritt weiterzubehandeln, wird im Bericht des RAD schlicht übergangen. Auch wird dem Umstand, dass der Beschwerdeführer seit dem Klinikeintritt drogenabstinent war, keine Rechnung getragen. Kommt hinzu, dass dem Beschwerdeführer von der Klinik Marsens seit dem 24. September 2010 (wahrscheinlich schon seit längerer Zeit) eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent bescheinigt wird. Es bleibt jedoch unklar, ob diese Arbeitsunfähigkeit auf das depressive Krankheitsbild oder aber auf die Folgen des Suchtmittelkonsums zurückzuführen ist.