Arbeitsunfähigkeit führt, darüber schweigt sich der Bericht des RAD aus. Ebenso wenig setzt sich der RAD mit der von der Klinik Marsens gestellten Hauptdiagnose (schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen [ICD-10: F12.2]) auseinander, indem ausgeführt wird, weshalb die Meinung vertreten werde, diese sei zu Recht oder eben zu Unrecht gestellt worden; der RAD spricht vielmehr lapidar von einer zeitweise bestehenden Depression, ohne diese konkret zu klassifizieren. Dass die Klinik Marsens empfielt, die depressive Symptomatik auch nach dem Klinikaustritt weiterzubehandeln, wird im Bericht des RAD schlicht übergangen.