Zwar werde im Arztbericht Depression als Hauptdiagnose genannt, hingegen weise das Antragsschreiben des Sozialdienstes für die ausserkantonale Unterbringung des Beschwerdeführers in einer stationären Sucht-Therapiegemeinschaft darauf hin, dass das Suchtproblem im Vordergrund stehe. Der weitere Verlauf mit der Verweigerung einer medizinischen Behandlung und dem Abbruch der stationären Suchtbehandlung seien deutliche Hinweise auf eine mangelnde Motivation.