Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichte der Beschwerdeführer ein Arztzeugnis des Zentrums für Suchtbehandlung zu den Akten. In diesem bestätigt der zuständige Arzt, Dr. med. C.________, dass der Beschwerdeführer seit Frühjahr 2011 mehrfach in der Klinik Marsens stationär behandelt worden sei, letztmals vom 14. Dezember 2011 bis 6. Juni 2012. Es werde von einer zugrunde liegenden psychiatrischen Erkrankung ausgegangen, die Substanzproblematik werde als Komorbidität angesehen. Der Beschwerdeführer werde eine längerfristige psychiatrische Behandlung und begleitende Massnahmen benötigen. Aktuell werde er psychiatrisch-psychothera- peutisch vom Zentrum für Suchtbehandlung betreut.