Über den Klinikaufenthalt in Marsens gebe es widersprüchliche Angaben. Im Arztbericht sei die Depression als Hauptdiagnose genannt worden, hingegen weise das Antragsschreiben des Sozialdienstes für die ausserkantonale Unterbringung des Beschwerdeführers in einer stationären Sucht-Therapiege- meinschaft darauf hin, dass das Suchtproblem im Vordergrund stehe. Der weitere Verlauf mit der Verweigerung einer medizinischen Behandlung und dem Abbruch der stationären Suchtbehandlung seien deutliche Hinweise auf eine mangelnde Motivation. Der Beschwerdeführer habe sich daran gewöhnt, keiner Arbeit nachzugehen. Es sei wichtig, dass ihm die Verantwortung für sein eigenes Leben zugesprochen werde.