Anlässlich einer Besprechung vom 19. Mai 2011 schlug die für den Beschwerdeführer zuständige Ärztin der Klinik Marsens einen Aufenthalt in der Tagesklinik vor, damit der Beschwerdeführer für einige Monate jeden Tag eine Therapie und eine sinnvolle Beschäftigung habe (Besprechungsnotiz vom 19. Mai 2011, Vorakten S. 62). Da sich der Beschwerdeführer aber innert der Bedenkzeit nicht bei der Ärztin meldete, sondern erst drei Wochen später, war diese nicht mehr bereit, den Klinikaufenthalt zu organisieren; dies mit der Begründung, der Beschwerdeführer sei offenbar für die Behandlung in der Tagesklinik nicht genügend motiviert.