Dr. med. C.________ gestellte Verdachtsdiagnose einer beginnenden Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis ändere daran nichts. Diese neue Verdachtsdiagnose müsse im Rahmen der Neuanmeldung zuerst weiter abgeklärt werden. C. Mit Verfügung vom 5. Februar 2013 des II. Sozialgerichtshofes des Kantonsgerichts Freiburg (605 2012 256) wurde das Gesuch um Gewährung der vollständigen unentgeltlichen Rechtspflege für das am 21. Juni 2012 eingeleitete Beschwerdeverfahren (605 2012 241) gutgeheissen und Rechtsanwalt Marc Ursenbacher zum amtlichen Rechtsbeistand des Beschwerdeführers ernannt.