Der behandelnde Arzt, Dr. med. C.________, Leitender Arzt Suchtstörungen, Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit, bestätige, dass die Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers nicht in der Sucht zu suchen sei, sondern in seinem psychischen Zustand (Schizophrenie). Da er sich mit 13 Jahren, als er mit dem Konsum von Cannabis begann, der Konsequenzen seines Verhaltens nicht bewusst war, könne ihm kein Selbstverschulden vorgeworfen werden. Heute sei er psychisch so angeschlagen, dass bei ihm eine Schizophrenie diagnostiziert worden sei.