In materieller Hinsicht bringt er vor, keine Drogen mehr zu konsumieren. Trotz dieser Abstinenz sei er mehrmals in der Klinik Marsens stationiert gewesen und nach wie vor arbeitslos. Weiter bestreitet der Beschwerdeführer die Beweiskraft des Arztberichts des RAD. Der Bericht sei nicht vollständig, weil er die gestellten Fragen nicht beantworte; zudem werde die Unabhängigkeit des RAD in Frage gestellt. Der behandelnde Arzt, Dr. med. C.________, Leitender Arzt Suchtstörungen, Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit, bestätige, dass die Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers nicht in der Sucht zu suchen sei, sondern in seinem psychischen Zustand (Schizophrenie).