Am 21. Juni 2012 erhob auch Rechtsanwalt Marc Ursenbacher im Namen des Beschwerdeführers Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle vom 23. März 2012. Er beantragt, es seien die angefochtene Verfügung aufzuheben, die Invalidität des Beschwerdeführers festzustellen und diesem die gesetzlichen Leistungen der Invalidenversicherung zuzusprechen. Zudem sei dem Beschwerdeführer die vollständige unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. In formeller Hinsicht macht er geltend, dass dem Beschwerdeführer die Verfügung vom 23. März 2012 erst am 22. Mai 2012 zugestellt worden sei; die Beschwerde erfolge damit fristgemäss. In materieller Hinsicht bringt er vor, keine Drogen mehr zu konsumieren.