Anlässlich der Verfügung vom 5. August 2011 hat die Suva gemäss den Unterlagen eine definitive Rente gesprochen, da zu jenem Zeitpunkt der Fallabschluss aufgrund des stabilisierten Gesundheitszustandes möglich war, keine Eingliederungsmassnahmen der IV am Laufen waren und ein Entscheid über solche – wie gesehen – gemäss der Rechtsprechung auch nicht abgewartet werden musste. Aufgrund des Einspracheverfahrens ist aber diese definitive Rente nie rechtskräftig geworden. Da sich nun während des Einspracheverfahrens der Sachverhalt des vorliegendes Falles mit der ab dem 5. September - 13 -