c) Hinsichtlich des Invalidenlohnes ist zunächst nochmals auf die funktionellen Einschränkungen hinzuweisen, welche gemäss dem Austrittsbericht der Rehaklinik vom 13. März 2011 eine angepasste Tätigkeit zu berücksichtigen hat: Hüfte links: wechselbelastend, kein Gehen in unebenem Gelände, kein wiederholtes Treppensteigen, kein Leitersteigen, keine Einnahme von Zwangshaltungen wie Knien, Kauern, Hocken. Schulter links: keine Arbeit über Brusthöhe, kein körperentferntes Hantieren von Lasten.