75% als erwerbsfähig." Damit ist aber nicht gesagt, dass die Suva zu jenem Zeitpunkt von einer Arbeitsfähigkeit von exakt 75% ausging. Zum einen wird von einer Arbeitsfähigkeit von mindestens 75% gesprochen, womit alle Werte von 75%–100% darin enthalten sind. Zum anderen handelt es sich bei diesem Satz wohl um einen Standartsatz, welcher nicht präzise die konkrete Arbeitsfähigkeit des vorliegendes Falles wiedergibt, sondern im Zusammenhang mit dem übernächsten Paragraphen gesehen werden muss, in welchem festgehalten wird, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit von 25% oder weniger kein Anspruch mehr auf Taggelder bestehe. Und genau dies war in casu der Fall.