Ebenfalls zu keiner anderen Einschätzung führt das Schreiben der Suva vom 24. Mai 2011, in welchem der Beschwerdeführer über die Einstellung der Taggelder informiert wurde. Es ist zwar richtig, dass in diesem Schreiben folgender Satz vorhanden ist: "Wir betrachten Sie bei angepasster Tätigkeit auf die Unfallfolgen bezogen im Hinblick auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab dem Zeitpunkt unserer Taggeldeinstellung zu mindestens - 11 -