a) Übereinstimmend sind die Ärzte der Ansicht, dass die bisherige Tätigkeit auf dem Bau nicht wieder aufgenommen werden kann. Anlässlich des Aufenthaltes in der Rehaklinik wurde der Beschwerdeführer eingehend untersucht und ein genaues Profil für eine angepasste Tätigkeit erstellt. So muss diese folgende funktionelle Einschränkungen berücksichtigen: Hüfte links: wechselbelastend, kein Gehen in unebenem Gelände, kein wiederholtes Treppensteigen, kein Leitersteigen, keine Einnahme von Zwangshaltungen wie Knien, Kauern, Hocken. Schulter links: keine Arbeit über Brusthöhe, kein körperfernes Hantieren von Lasten.