weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht ausschliesst, dass der Fall abgeschlossen wird. Hauptkriterium hierfür ist, dass der Gesundheitszustand stationär ist und von weiteren Massnahmen keine namhaften Verbesserungen zu erwarten sind, wie es in casu der Fall ist. Eine weiterhin vorhandene Arbeitsunfähigkeit ist hingegen bei der Rentenfestsetzung zu berücksichtigen. 4. Weiter wird der festgestellte Invaliditätsgrad bestritten. Zunächst ist zu prüfen, in welchem der Rahmen der Beschwerdeführer noch arbeitsfähig ist.