Daran ändern auch die Angaben der Hausärztin Dr. med. R.________ nichts, wonach der Beschwerdeführer auch weiterhin aufgrund der Unfallfolgen komplett arbeitsunfähig sei und die Schmerzen weiter zugenommen hätten. Dieser Bericht ist sehr kurz gehalten und begründet mitnichten, weshalb die Beschwerden schlimmer geworden sein sollen. Dahingegen wurde der Beschwerdeführer sowohl durch die Rehaklinik als auch durch Dr. med. Q.________ eingehend untersucht und vergleichbare klinische Resultate hinsichtlich der linken Schulter und der Hüfte festgehalten.