Ferner habe auch die weiter durchgeführte Physiotherapie nicht zu einer Verbesserung der Schulterbeweglichkeit geführt. Auch aus dem Aufenthalt in der Rehaklinik hätten sich keine weiteren Therapievorschläge ergeben und es bestehe eine komplette Arbeitsunfähigkeit, wobei aber nicht ersichtlich ist, ob sich diese Angabe nur auf die bisherige Arbeitsstelle oder aber auch auf eine angepasste Tätigkeit bezieht.