Er bringt vor, dass der Fallabschluss zu früh erfolgt und zudem auch der ermittelte Invaliditätsgrad nicht korrekt sei. Demgegenüber werden keine Einwände hinsichtlich der gesprochenen Integritätsentschädigung vorgebracht. In ihren Bemerkungen vom 22. Dezember 2012 bestätigt die Suva, vertreten durch Rechtsanwalt Pierre-Henri Gapany, Freiburg, ihren Einspracheentscheid und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels werden keine wesentlichen neuen Argumente vorgebracht. Es findet kein weiterer Schriftenwechsel zwischen den Parteien statt.