B. Gegen den Einspracheentscheid vom 7. Oktober 2011 erhebt A.________, vertreten durch Fürsprecher Thomas Tribolet, Bern, am 10. November 2011 Beschwerde am Kantonsgericht, Sozialversicherungsgerichtshof, und stellt den Antrag, der Entscheid der Vorinstanz seit aufzuheben und ihm weiterhin ein Taggeld auf der Basis einer 100-pro- zentigen Arbeitsunfähigkeit zuzusprechen, eventualiter der Entscheid sei aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Er bringt vor, dass der Fallabschluss zu früh erfolgt und zudem auch der ermittelte Invaliditätsgrad nicht korrekt sei.