Mit Schreiben vom 24. Mai 2011 wurden die Taggelder auf den 30. Juni 2011 eingestellt. Mit Verfügung vom 5. August 2011, bestätigt durch Einspracheentscheid vom 7. Oktober 2011, sprach ihm die Suva ab dem 1. Juli 2011 eine Invalidenrente der Unfallversicherung aufgrund eines Invaliditätsgrades von 16% sowie eine Integritätsentschädigung von 15% zu. Zwischendurch wurde dem Beschwerdeführer mittels Mitteilung vom 27. September 2011 mitgeteilt, dass die Rentenzahlung aufgrund der seit dem 5. September 2011 laufenden Eingliederungsmassnahme der IV eingestellt werde.