Franken unter Berücksichtigung der Steuerveranlagung 2009 bzw. 1'568.90 Franken gemäss Steuerveranlagung 2010. Damit resultiert lediglich ein Betrag von 649.80 Franken, den die Beschwerdeführerin bei Berücksichtigung der aktuelleren Zahlen weniger an Krankenkassenprämien hätte zahlen müssen und damit eingespart hätte. Es ist daran zu erinnern, dass das steuerbare Einkommen 2010 im Folgejahr 2012 als Grundlage herangezogen werden wird.