Die hier vorliegend streitige Einkommensveränderung beträgt 13.15%. Bei dieser Sachlage scheint die Veränderung für sich alleine ebenfalls nicht genügend, um ausnahmsweise auf die aktuelleren Zahlen für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens abzustellen, wurden ja bei allen oben erwähnten Beispielen einzig Veränderungen von über 20% als erheblich qualifiziert. Die jährliche Prämienverbilligung beträgt vorliegend 919.10 Franken unter Berücksichtigung der Steuerveranlagung 2009 bzw. 1'568.90 Franken gemäss Steuerveranlagung