Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Bundesgericht im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung bezüglich der Beitragsfestsetzung Selbständigerwerbender erst von einer wesentlichen Veränderung des Jahreseinkommens gemäss Art. 25 Abs. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101) ausgegangen ist, die ausnahmsweise das Abstellen auf die aktuel- -7-