Hier ist darauf hinzuweisen, dass seit der Umstellung der Postnumerando- auf die Praenumerandobesteuerung im Jahre 2003 besser auf die aktuellen Verhältnisse Rücksicht genommen wird, da jedes Jahr und nicht mehr nur alle zwei Jahre eine definitive Steuerveranlagung vorliegt und der Versicherte somit höchstens während einem Jahr eine Einbusse hinzunehmen hat. Zudem ist das Abstellen auf die aktuelleren Verhältnisse grundsätzlich auch bei einer Zunahme des -6-