Demnach ist das anrechenbare Einkommen gemäss Steuerveranlagung 2010 (28'448 Franken) tatsächlich um 4'307 Franken tiefer als dasjenige gemäss Steuerveranlagung 2009 (32'755 Franken), womit es sich um 13.15% verringert hat. Im Einspracheentscheid der AKF vom 30. Mai 2011 wurde dagegen fälschlicherweise die Einbusse im Bruttoeinkommen berechnet. Massgeblich ist aber die Differenz bei den anrechenbaren Einnahmen.