b) In casu wurde die Prämienverbilligung für das Jahr 2011 anhand der Steuerveranlagung 2009 berechnet. Dabei wurde bei der Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der geleisteten Prämien der Kranken- und Unfallversicherung ein anrechenbares Einkommen von 32'755 Franken festgestellt. Dieses Einkommen ist 14.92% unter der -5-