Dass die Lohnansprüche tatsächlich gefährdet waren, zeigte sich insbesondere auch darin, dass die Arbeitgeberfirma offenbar über eine Unternehmensberatungsfirma dringend einen Investor suchte, was der Beschwerdeführerin gemäss ihren eigenen Angaben ebenfalls bekannt war. Bereits aufgrund dieser Umstände konnte die Beschwerdeführerin nicht mit guten Gründen damit rechnen, dass bald eine Besserung der Situation eintreten werde. Mithin sind vorliegend auch keine verständlichen Gründe auszumachen, die ein Zuwarten mit zielgerichteten Schritten zur Geltendmachung der Lohnforderungen über Ende August 2009 hinaus objektiv begründet erscheinen lassen.