4.2.1). Indem die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde angibt, im Juni 2009 hätte die Firma C.________ AG aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt, welcher abgelehnt worden sei, weil die Firma in guten Zeiten hätte Reserven bilden sollen, hätte ihr auffallen müssen, dass die Arbeitgeberin effektiv Zahlungsschwierigkeiten hatte, welche ihre Lohnansprüche konkret gefährden. Dass die Lohnansprüche tatsächlich gefährdet waren, zeigte sich insbesondere auch darin, dass die Arbeitgeberfirma offenbar über eine Unternehmensberatungsfirma dringend einen Investor suchte, was der Beschwerdeführerin gemäss ihren eigenen Angaben ebenfalls bekannt war.