Es liegen keine Sachverhaltselemente vor, die darauf hindeuten, dass sie über mündliche Kontakte mit der Arbeitgeberin hinaus vor dem 5. Januar 2010 konkret etwas unternommen hätte, um zu ihrem Lohn zu kommen. Vielmehr hat sie den über Monate sich hinziehenden Zahlungsbeteuerungen der Arbeitgeberin geglaubt. Dies, obwohl nach dem Mailohn 2009 überhaupt keine Lohnzahlung mehr und auch keine Lohn-Teilzahlung erfolgte und mithin spätestens ab anfangs September 2009 die Situation einer langdauernden Nichterfüllung der Zahlungspflicht der Arbeitgeberin eingetreten war.