Nicht bestritten sind weiter die Angaben der Versicherten an die Vorinstanz, dass die Arbeitgeberin seit Juli 2009 in regelmässigen Abständen von rund drei Wochen gegenüber ihren Angestellten immer wieder mündlich beteuert hat, die ausstehenden Löhne würden bezahlt. Die Beschwerdeführerin hält entsprechend fest, die Arbeitgeberin "beteuerte uns immer wieder, dass die Löhne sofort bezahlt werden, wenn wieder ein Investor Interesse an der Firma zeigte" (Schreiben vom -5-