A. A.________, geboren im Jahr 1964, verheiratet, wohnhaft in B.________, war seit dem 1. Oktober 2005 bei der Firma C.________ AG als Sekretärin in einem Pensum von 30% tätig. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2009 hat der Gerichtspräsident des Broye-Bezirks über die genannte Firma den Konkurs eröffnet. Mit Urteil vom 4. Februar 2010 bestätigte das Kantonsgericht Freiburg die Konkurseröffnung, jedoch mit Wirkung auf den 4. Februar 2010. Am 17. Februar 2010 machte A.________ im Konkurs eine Forderung im Betrag von 14'025 Franken für den während der Monate Juni 2009 bis 16. Februar 2010 unbezahlt gebliebenen Lohn geltend.