ATSG vorliegt, wie der Beschwerdeführer geltend macht, kann gestützt auf die Angaben seines RAV-Beraters im Schreiben vom 12. Oktober 2009 an die Vorinstanz Folgendes festgehalten werden: Der Beschwerdeführer erkundigte sich, offenbar nach erhaltener mündlicher Zusicherung der neuen Stelle als Koch und vor dem 31. Juli 2009, wie er selber ausführt (es fanden in der letzten Juliwoche 2009 zwei Vorstellungsgespräche bei der E.________ statt, vgl. Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. Oktober 2000), bei seinem Berater, ob er noch Anspruch auf kontrollfreie Tage habe, denn er wollte vor Antritt der neuen Stelle noch einige Tage frei nehmen (vgl. auch