___ AG gegenüber dem RAV-Berater des Versicherten darüber beklagte, dass der Versicherte innert weniger Tage mehrmals den Arbeitsplatz verlassen hat (um sich vorzustellen), und anfügte, dass dies so nicht weitergehen könne, da die Arbeitspläne im Voraus erstellt und die Bauarbeiten im abgemachten Zeitraum beendet werden müssen, weshalb er sich auf seine Mitarbeiter verlassen können muss. Dass die Arbeitgeberin des Zwischenverdienstes dem Versicherten gesagt hätte, eine Weiterarbeit sei unmöglich geworden, behauptet der Beschwerdeführer in seinem Schreiben vom 7. Oktober 2009 nicht. Er hält vielmehr fest, die Arbeitgeberin hätte ihm gesagt, sie wolle, wenn sie jemanden benötige, dass dieser