An diesem Sachverhalt ändert nichts, wenn der Versicherte erst in der Beschwerde vorbringt, die Firma D.________ AG habe nicht mehr mit ihm arbeiten wollen. Es mag zwar zutreffen, dass sich die Firma D.________ AG gegenüber dem RAV-Berater des Versicherten darüber beklagte, dass der Versicherte innert weniger Tage mehrmals den Arbeitsplatz verlassen hat (um sich vorzustellen), und anfügte, dass dies so nicht weitergehen könne, da die Arbeitspläne im Voraus erstellt und die Bauarbeiten im abgemachten Zeitraum beendet werden müssen, weshalb er sich auf seine Mitarbeiter verlassen können muss.