H.-U. STAUFFER [Hrsg.], Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, 2008, S. 148). Die Zumutbarkeit des weiteren Verbleibens am Arbeitsplatz ist streng zu beurteilen (RAV 1953 Nr. 78 S. 67, 1982 Nr. 12 S. 80). Eine Kündigung durch die versicherte Person infolge gespannter Beziehungen zu Vorgesetzten und Mitarbeitenden stellt ein Selbstverschulden dar, das zu einer Einstellung führt (SVR ALV 1997 Nr. 105 S. 324 Erw. 2a). Demgegenüber kann von einer freiwilligen Preisgabe einer Arbeit nicht mehr gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder durch die Entwicklung am Arbeitsplatz zur Kündigung gedrängt worden ist (BGE 124 V 236 Erw.