Sein Berater habe ausdrücklich geschrieben, dass die Arbeitgeberin nicht mehr an ihm interessiert sei. Da ihn sein Berater zudem informierte, er könne die 10 kontrollfreien Tage nach seinem Wunsch beziehen und er den Wunsch hatte, vor Antritt der neuen Stelle noch einige Tage frei zu nehmen, müsse von der Einstellung abgesehen werden. Bei dieser Sachlage hätte ihn sein Berater zwingend auf die Problematik von Einstelltagen aufmerksam machen müssen. Er habe aufgrund des Vertrauensprinzips auf die Richtigkeit der Aussage vertrauen dürfen.