A. A.________, geboren im Jahr 1968, geschieden, wohnhaft in B.________, gemäss seinen Angaben gelernter Koch und diplomierter Küchenchef, schloss, nachdem er sich am 9. Oktober 2008 beim zuständigen Arbeitsamt zur Arbeitsvermittlung erneut angemeldet hatte, am 13. Januar 2009 mit der C.________ AG einen Arbeitsvertrag. Der Beginn des Anstellungsverhältnisses als Betriebsmitarbeiter war der 19. Januar 2009; der Lohn während der 3-monatigen Probezeit betrug 4'800 Franken (Zwischenverdienst). Während der Probezeit kündigte die C.________ AG mit Schreiben vom 9. März 2009 das Arbeitsverhältnis auf den 16. März 2009.