, garantiert der Arbeitgeber "den bisherigen Lohn bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses" und verpflichtet sich gleichzeitig zur Bezahlung einer Abgangsentschädigung von 10 Monatsgehältern mit der Schlusslohnabrechnung. "Mit dem Vollzug dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien als aus dem Arbeitsverhältnis vollständig auseinandergesetzt" (Ziff. 4 der Vereinbarung). Gemäss GAV, als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrags, entfällt im Falle von Krankheit und Unfall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber der Arbeitgeberin; anschliessend besteht noch der Anspruch auf das versicherte Taggeld gegenüber der Versicherung (Ziff.