cc) Die vorliegende Aufhebungsvereinbarung wurde am 12. September 2008 von der ehemaligen Arbeitgeberin und am 28. Oktober 2008 vom Beschwerdeführer unterzeichnet. Gemäss dieser Vereinbarung, in welchem die ehemalige Arbeitgeberin und der Beschwerdeführer übereingekommen sind, das Arbeitsverhältnis im Rahmen des Sozialplans D.________ auf den 30. April 2009 aufzulösen (Ziff. 1 der Vereinbarung), garantiert der Arbeitgeber "den bisherigen Lohn bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses" und verpflichtet sich gleichzeitig zur Bezahlung einer Abgangsentschädigung von 10 Monatsgehältern mit der Schlusslohnabrechnung.