gungsschutz entfällt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt wird (vgl. Urteil 4C.185/2001 vom 16. November 2001 Erw. 2a). Allerdings darf der Aufhebungsvertrag nicht die Umgehung von Kündigungsschutzbestimmungen und damit die Einschränkung zwingend vorgesehener Leistungen des Arbeitgebers ohne gleichwertige Vorteile für den Arbeitnehmer, z.B. Ansprüche bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung (Art. 324a OR) oder bei ungerechtfertigter Entlassung (Art. 337c OR) bezwecken (BGE 118 II 58 E. 2a, 110 II 168 E. 3a und b).