336c Abs. 1 lit. b OR) -7- decken. Demgegenüber bestreitet der Beschwerdeführer das Vorliegen einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie, dass der Kündigungsschutz im Sinne von Art. 336c OR mit der Abgangsentschädigung abgegolten sei.