Taggeldkoordination im Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbereich vorliegend jedenfalls vom 5. bis 31. Oktober 2009 keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat. Zu ergänzen ist, dass dies aus dem genannten Grund (ganzes UV-Taggeld) genauso für die Zeit vom 1. Mai 2009 bis und mit 26. Juli 2009 gilt.