b) Gemäss den vorliegenden Akten ist zunächst erstellt, dass die Suva aufgrund einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von 100% (vgl. Dr. E.________, Arztzeugnis vom 26. August 2009) dem Beschwerdeführer vom 10. Februar 2009 bis 26. Juli 2009 und wieder ab dem 5. Oktober 2009 ein ganzes Taggeld aus Unfallversicherung ausgerichtet hat.