Am 9. Februar 2009 erlitt A.________ aufgrund der Akten einen Unfall (Synkope unklarer Ätiologie mit Sturz). Vom 10. Februar 2009 bis 26. Juli 2009 und ab dem 5. Oktober 2009 bezog er ganze Taggelder der Unfallversicherung (infolge einer Arbeitsunfähigkeit von 100%, ab dem 5. Oktober 2009 einer solchen von 75%), in der dazwischen liegenden Zeit infolge einer Arbeitsunfähigkeit von 50% halbe Taggelder. Seit dem 6. August 2009 steht er dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum seiner Wohnortgemeinde für Beratungs- und Kontrollgespräche zur Verfügung und beansprucht Leistungen der Arbeitslosenversicherung.