Beschwerdeführer im Stundenlohn angestellt war und auch nicht jeden Monat im gleichen Rahmen Schicht- bzw. Nachtschichtarbeit leistete, rechtfertigt es sich die Berechnung des Valideneinkommens auf einem Durchschnittswert vorzunehmen. Ab November 2007 war er in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, weshalb als Basis für die Berechnung die 6 Monate vor November 2007 genommen werden. Mit diesen Zahlen ergibt sich ein durchschnittlicher Lohn von 4'543.25 (3'773.05 + 560.20 Schichtzulage + 210 Nachtschichtzulage).