Vorfrageweise stellt sich die Frage, ob der Beschwerdeführer vorliegend überhaupt ein schutzwürdiges Interesse hat. Aufgrund des durch die Vorinstanz festgehaltenen Invaliditätsgrad von 8,4 % wurde ihm die Arbeitslosenentschädigung im gleichen Rahmen gekürzt, weshalb er in seiner Beschwerde implizit die Ausstellung einer neuen Verfügung verlangt, in welcher ein Invaliditätsgrad von 0 % festgehalten werde.