Am 16. Januar 2008 meldete er sich aufgrund der vorerwähnten Allergie für den Leistungsbezug bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg (nachfolgend: IV-Stelle) an. Auf Ende April 2008 wurde ihm die Stelle gekündigt. Mit Verfügung vom 3. März 2009 wurde der Anspruch auf eine Rente abgelehnt. Die bisherige Arbeit sei aufgrund einer durch die SUVA erlassene Nichteignungsverfügung nicht mehr zumutbar. In einer angepassten Tätigkeit bestehe aber eine Arbeitsfähigkeit von 100 %. Der Einkommensvergleich ergab einen Invaliditätsgrad von 8,4 %.